Zurschaustellung

Schrauben und Muttern | Foto: © Werner Pietschmann
Olympus Pen E-P5 + M.Zuiko 12-42mm f3.5-5.6
23mm | 1/500s | f/4.3 | ISO ___
Auf einer Großveranstaltung wie der bauma in München ist es schwer unter Berücksichtigung des ”Recht am eigenen Bild“ interessante Fotos zu machen. Irgendjemand bewegt immer seine Nase ins Bild oder könnte später anhand seiner Kleidung erkannt werden. Und Bilder, die andere Leute zeigen, düfen nur mit deren Zustimmung veröffentlicht werden. Und auch für ein Kind gilt das Persönlichkeitsrecht.

Heute wurde das World Press Photo 2019 gekürt. Es zeigt ein weinendes Kind das von seiner Mutter getrennt wurde. Es ist nicht anzunehmen dass der Fotograf vor der Veröffentlichung dieses Bildes sich bei der abgebildeten Person die Erlaubnis dazu eingeholt hat und auf das ”Recht auf Widerruf“ hingewiesen hat. Liegt es vielleicht daran dass das Bild in Mexiko entstanden ist? Oder dass dieses Bild von öffentlichen Interesse ist? Wenn ja, wer entscheidet was von öffentlichem Interesse ist?

Ich habe 2015 in Ungarn die, an Knipsern und Fotografen vorbeiziehenden Flüchtlingsströme gesehen, und kein einziges Foto gemacht. Mir liegt es fern das Leid anderer Menschen unter Missachtung der Regeln, die wir für uns selber einfordern, zu dokumentieren. Auch diese Menschen haben ein Recht am eigenen Bild. Und wer sieht sich gern in so einer Situation abgebildet? Ich nicht. ”Was du nicht willst was man dir tut, das füg' auch keinem and'ren zu.“ lautet ein Sprichwort. Jeder Mensch auf dieser Welt sollte die selben Rechte haben. Aber in dieser medien- und nachrichtengeilen Zeit ist so manche Schraube etwas locker und es wird gezeigt wer oder was vor die Linse kommt, egal ob aus Krisengebieten, dem Urlaub in fernen Ländern oder gar die eigenen Straftaten. Werner Pietschmann | 12.04.2019